Wann ist eine Anmeldung für die Lernzeit sinnvoll?
Die Lernzeit richtet sich in erster Linie an Kinder, deren Eltern sie zuhause nicht betreuen können. Ein eigener Arbeitsplatz zuhause ist in der Regel allerdings zu bevorzugen. Ein Besuch der Lernzeit an allen vier Tagen (Mo, Di, Mi, Do) sollte nur angedacht werden, wenn zuhause keinerlei Betreuung möglich ist.
Wie melde ich mein Kind für die Lernzeit an?
Für die 5. Klasse erhalten Sie das Anmeldeformular postalisch mit der Schulzusage. Dieses bringen Sie am Kennenlernelternabend im Juli mit. Für die 6. Klasse erhalten Sie das Anmeldeformular nach den Pfingstferien über Ihr Kind.
Wie verbindlich ist die Anmeldung?
Grundsätzlich ist die Anmeldung verbindlich für mindestens ein Schulhalbjahr. Falls Sie zum Halbjahr die Betreuungstage ändern möchten, melden Sie dies bitte bis Mitte Januar selbstständig an ganztag [at] flg-asperg.de (ganztag[at]flg-asperg[dot]de).
Kann ich die Lernzeittage für mein Kind frei bestimmen?
Ja. Grundsätzlich können Sie frei wählen, für welche Tage Sie Ihr Kind anmelden möchten. Beachten Sie dabei mögliche Kollisionen mit Nachmittagsunterricht, AGs oder Vereinsaktivitäten. Im Idealfall besprechen Sie die Planungen gemeinsam mit Ihrem Kind.
Wie läuft die Lernzeit ab?
Welche Regeln gelten in der Lernzeit?
Grundsätzlich erwarten wir von den Teilnehmern der Lernzeit das gleiche Verhalten wie im Regelunterricht. Auch wenn die Schüler am Nachmittag dies oft als anstrengend empfinden: Die Lernzeit kann nur funktionieren, wenn die Schüler sich insgesamt respektvoll verhalten und lernwillig teilnehmen. Die Lernzeitaufsichten können Fehlverhalten an die Abteilungsleitung melden. Beim 1. Fehlverhalten erfolgt ein Gespräch mit dem Schüler. Beim 2. Fehlverhalten nehmen wir Kontakt zu einem Erziehungsberechtigten auf. Falls keine Besserung eintritt, kann Ihr Kind aus der Lernzeit ausgeschlossen werden.
Können die Kinder individuell unterstützt werden?
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Lernzeitaufsichten die Schüler so gut wie möglich durch das Sicherstellen einer geeigneten Arbeitsatmosphäre. In keinem Fall handelt es sich aber um eine individuelle Betreuung oder sogar ein Nachhilfeangebot.
Was können Schüler tun, wenn sie ihre Hausaufgaben erledigt haben?
Die klare Erwartungshaltung an die Schüler ist, dass sie ihr Lernen ernst nehmen und sich aus eigenem Antrieb um ihren Wissenserwerb bemühen. In der Lernzeit können die Schüler aus diversen Optionen weitere Lernaufgaben auswählen. Hierzu dient besonders ein eigener Lernzeitschrank mit vielen Übungsmaterialien, Lektüren und Arbeitsmaterialien zur Selbstorganisation.
Wann und wie müssen Schüler für die Lernzeit entschuldigt werden?
Es gelten die gleichen Entschuldigungsregelungen wie im Regelunterricht. Wenn Sie Ihr Kind auf dem Sekretariat krankmelden, wird es für den ganzen Tag ausgebucht. Wenn Ihr Kind vormittags im Unterricht war, aber aus einem triftigen Grund nicht an der Lernzeit teilnehmen kann, benötigen wir spätestens am entsprechenden Fehltag eine Entschuldigung mit Angabe des Grundes, am besten an ganztag [at] flg-asperg.de (ganztag[at]flg-asperg[dot]de)
Wer beaufsichtigt die Lernzeit?
Die Lernzeitaufsichten werden übernommen von Lehrkräften und Jugendbegleitern. Dies können geeignete Oberstufenschüler oder externe Helfer, z.B. Eltern, sein.