Wirtschaftskontrolldienst
Wirtschaftskontrolldienst
Teilbereich der Polizei
Bei Beschwerden von Kunden ist die Polizei Ansprechpartner, sie leitet die Angelegenheit zum WKD weiter.
Der Wirtschaftskontrolldienst besteht aus 2 WKD Beamten.
Aufgaben des WKD:
1. Kontrolle der Betriebe ob Hygienevorschriften eingehalten werden
2. Kontrolle, ob alle Preise für die Kunden gut sichtbar sind
3. Kontrolle, dass die Zutatenliste der angefertigten Produkte sichtbar für die Kunden aushängt
4. Innerhalb der 3 SAS-Tage sollen alle gastronomischen Betriebe 1mal unangemeldet kontrolliert werden, sollte es irgendwelche Verstöße geben, muss der Betrieb noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt kontrolliert werden
5. Bei Verstoß gegen Vorschriften drohen Ermahnungen und Bußgelder, je nach schwere des Deliktes
Hygienevorschriften:
1. Der Verkaufs-, Lager- und Zubereitungsraum muss sauber gehalten werden
2. Bei Verkauf von offenen Lebensmitteln (z.B. belegte Brötchen) ist es nicht erlaubt, gleichzeitig das Geld zu kassieren. Deshalb hat die Abgabe der Ware und das Kassieren getrennt voneinander zu erfolgen
3. Müll muss getrennt werden
4. Ware muss ordnungsgemäß gelagert werden (Joghurt im Kühlschrank, etc)
5. Abgelaufene Lebensmittel dürfen nicht verarbeitet oder verkauft werden
6. Jeder gastronomische Betrieb muss sich mit Desinfektionsmittel die Hände desinfizieren
Teilbereich der Polizei
Bei Beschwerden von Kunden ist die Polizei Ansprechpartner, sie leitet die Angelegenheit zum WKD weiter.
Der Wirtschaftskontrolldienst besteht aus 2 WKD Beamten.
Aufgaben des WKD:1. Kontrolle der Betriebe ob Hygienevorschriften eingehalten werden
2. Kontrolle, ob alle Preise für die Kunden gut sichtbar sind
3. Kontrolle, dass die Zutatenliste der angefertigten Produkte sichtbar für die Kunden aushängt
4. Innerhalb der 3 SAS-Tage sollen alle gastronomischen Betriebe 1mal unangemeldet kontrolliert werden, sollte es irgendwelche Verstöße geben, muss der Betrieb noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt kontrolliert werden
5. Bei Verstoß gegen Vorschriften drohen Ermahnungen und Bußgelder, je nach schwere des Deliktes
Hygienevorschriften:
1. Der Verkaufs-, Lager- und Zubereitungsraum muss sauber gehalten werden
2. Bei Verkauf von offenen Lebensmitteln (z.B. belegte Brötchen) ist es nicht erlaubt, gleichzeitig das Geld zu kassieren. Deshalb hat die Abgabe der Ware und das Kassieren getrennt voneinander zu erfolgen
3. Müll muss getrennt werden
4. Ware muss ordnungsgemäß gelagert werden (Joghurt im Kühlschrank, etc)
5. Abgelaufene Lebensmittel dürfen nicht verarbeitet oder verkauft werden
6. Jeder gastronomische Betrieb muss sich mit Desinfektionsmittel die Hände desinfizieren
SMV
